Förderprogramme
Eines der Hauptziele des MCN ist es, Innovationen und Projekte in der maritimen Branche zu fördern. Wir beraten Sie zu Ihren Projektideen, informieren Sie über Förderprogramme und helfen Ihnen bei der Suche nach geeigneten Projektpartner:innen. Die nachfolgende Übersicht mit regionalen, bundesweiten und EU-Förderprogrammen soll Ihnen helfen, die für Sie geeigneten Fördergelder für Ihre Projekte zu finden. Als Mitglied im Maritimen Cluster Norddeutschland unterstützten wir Sie gerne bei der Suche.
Bitte beachten Sie: Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für weitere Informationen zu den einzelnen Förderprogrammen klicken Sie bitte auf den jeweiligen Link. Wir überprüfen die Liste in regelmäßigen Abständen. Sollte ein Link dennoch nicht funktionieren, freuen wir uns über einen Hinweis an info@maritimes-cluster.de.
Regionale Förderprogramme in den fünf norddeutschen Bundesländern
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht mit regionalen Förderprogrammen der fünf norddeutschen Bundesländer. In den meisten Fällen ist es notwendig, dass Ihr Firmensitz in dem jeweiligen Bundesland ist, um sich für die Förderung zu qualifizieren. Wenn Sie weitere Fragen zu den einzelnen Förderprogrammen haben, melden Sie sich bitte direkt bei den Ansprechpartner:innen der Programme. Als Mitglied im Maritimen Cluster Norddeutschland können Sie sich auch an Ihre betreuende Geschäftsstelle wenden, um gemeinsam mit ihr das für Sie passende Förderprogramm in Ihrem Bundesland zu ermitteln. Hier geht es zu den Kontaktdaten.
BAB – Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven
- Beratungsförderungsprogramm zu Digitalisierung und Arbeit 4.0: Die BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH, die BAB-Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven und das Land Bremen unterstützten Unternehmen. Eine Beratung wird mit 50 Prozent der Kosten und einem maximalen Betrag von 5.000 Euro gefördert. So fällt es Unternehmen leichter, den ersten Schritt in die digitale Zukunft zu gehen
- Förderprogramm Angewandte Umweltforschung (AUF): Gefördert werden Forschungseinrichtungen aller Fachdisziplinen des Landes Bremen und Unternehmen, im Rahmen von Verbundprojekten mit Forschungseinrichtungen
- Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI): Einzelprojekte bis zu 100.000 Euro, bei Kooperationsprojekten zwischen Unternehmen und Wissenschaft bis zu 200.000 Euro, je Partner max. 100.000 Euro
- Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen (IDL): Gefördert werden fremde Kosten – im Rahmen der Markteinführung besonders innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen – mit Zuschüssen bis zu 50 Prozent der Fremdkosten und max. 20.000 Euro Zuschuss pro Vorhaben
- Programm zur Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken (PFAU): Gefördert werden insbesondere kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Großunternehmen unter besonderen Voraussetzungen und Forschungseinrichtungen, im Rahmen von Verbundprojekten mit Unternehmen
BTG Beteiligungsgesellschaft Hamburg mbH
- Stilles Beteiligungskapital der BTG: Wachstums- und Investitionsfinanzierung, Nachfolgefinanzierung, Digitalisierungs-Finanzierung etc.
IFB Hamburg
- Barkassenumbau: Umbaumaßnahmen zur Reduzierung der Durchfahrtshöhe, Zuschuss bis zu 80 Prozent für förderfähige Maßnahmen
- Hamburg Digital: Zuschüsse für digitale Transformation, bis zu 50 Prozent Zuschuss
- Hamburg-Kredit Gründung und Nachfolge: Bis 750.000 Euro je Vorhaben, mit Bürgschaft der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg bis 70 Prozent, Tilgungszuschuss bei Schaffung eines Ausbildungsplatzes im Handwerk
- InnoRampUp: Bis 150.000 Euro pro Startup, bis zu zwei Jahre nach der Gründung, Übernahme von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben
- Landesbürgschaften der FHH: Gefördert werden Unternehmen mit Sitz oder bedeutender Betriebsstätte in Hamburg, sofern eine Gewinnerzielungsabsicht besteht
- PROFI Standard und PROFI Transfer: Bis 500.000 Euro bei Einzelprojekten und 1 Mio. Euro bei Kooperationsprojekten, für Unternehmen jeglicher Größe und Branche sowie aller Technologiefelder
- PROFI Transfer Plus: Gefördert werden innovative Kooperationsprojekte zwischen Unternehmen und Hochschulen/Forschungseinrichtungen sowie zwischen Unternehmen untereinander
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
- Förderfinder: Finden Sie die passende Förderung für Ihr Vorhaben ...
TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH
- Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation: Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern. Hochschulen und gemeinnützige Forschungseinrichtungen können im Rahmen der Verbundforschung innerhalb des Programmes Forschungs- und Entwicklungsvorhaben Förderanträge stellen. Neben den programmspezifischen Fördervoraussetzungen müssen die Ergebnisse des Vorhabens geeignet sein, zu einer Steigerung der unternehmensbezogenen und regionalen Wertschöpfung und Beschäftigung beizutragen und eine begründete Aussicht auf Verwertung und wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Übersicht über Förderdienstleistungen und Zuschüsse für Existenzgründung: auf der Website erhalten Sie die erforderlichen Informationen, welche Förderung für Existenzgründung in Ihrem Unternehmen geeignet ist. Zwei Dinge können Gründerinnen und Gründer beim Unternehmensstart besonders gut gebrauchen: Kapital und professionellen Rat. Beides bietet die NBank – mit welchen Programmen und Dienstleistungen lesen Sie hier.
- Übersicht über Förderdienstleistungen und Zuschüsse für Innovation: auf der Website erhalten Sie die erforderlichen Informationen, welche Förderung für Innovationen in Ihrem Unternehmen geeignet ist.
KfW
Förderprogramme Schleswig-Holstein
WTSH Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH
Die WTSH ist der zentrale Dienstleister des Landes Schleswig-Holstein, wenn es um die Förderung von Innovationsprojekten geht. Zu den zentralen Aufgaben gehört es, die regionalen Wirtschaftspotenziale zu stärken und die erneuerbaren Energien zu fördern, um CO2-Emissionen nachhaltig zu verringern und die Energiewende im echten Norden voranzutreiben.
Planen Sie ein Innovationsprojekt, berät und unterstützt die WTSH Sie umfassend rund um das Thema Förderung: Ein interdisziplinäres Team bewertet Ihre Projektidee und empfiehlt Ihnen ein geeignetes Förderprogramm. Anschließend begleiten wir Sie von der Antragsstellung über die fachliche Prüfung bis zur Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses – und stehen Ihnen natürlich auch im weiteren Verlauf Ihres Förderprojekts jederzeit zur Seite.
Förderung von betrieblichen Innovationen (Modul 1): Prozess- und Organisationsinnovationen: Gefördert werden Prozess- und Organisationsinnovationen. Diese beinhalten Vorhaben, die durch tiefgreifende Veränderungen in den Prozess- oder Organisationsstrukturen gekennzeichnet sind, und welche die Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Erbringung von Dienstleistungen einschließlich wesentlicher Änderungen in den Techniken, Ausrüstungen oder der Software beinhalten, oder die Anwendung neuer Organisationsmethoden in den Geschäftspraktiken, Arbeitsabläufen oder den Kunden- bzw. Lieferantenbeziehungen bewirken.
Förderung von betrieblichen Innovationen (Modul 2): Entwicklungsvorhaben: Gefördert werden Vorhaben der experimentellen Entwicklung. Hierzu zählen Entwicklungstätigkeiten mit dem Ziel, neue oder verbesserte vermarktbare Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln oder weiterzuentwickeln, die jeweils den unternehmensbezogenen Stand der Technik übersteigen (inklusive Konzeption, Planung und Dokumentation etc. neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen), oder für die Übernahme von Techniken in einen anderen Produktionsmaßstab, zur Anpassung bestehender Erzeugnisse, Fertigungsverfahren oder eines Produkt- und Dienstleistungsdesigns auf einen anderen Anwendungsbereich, oder für kommerziell nutzbare Prototypen und Pilotprojekte, wenn es sich dabei zwangsläufig um das kommerzielle Endprodukt handelt und dessen Herstellung allein für Demonstrations- und Validierungszwecke zu teuer wäre.
Förderung von betrieblichen Innovationen (Modul 3): Komplexe Forschungs- und Entwicklungsvorhaben: Komplexe Forschungs- und Entwicklungsvorhaben: Gefördert werden komplexe Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Hierzu zählen Vorhaben der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung. Diese beinhalten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, die technisch-wissenschaftliche Voraussetzungen für die Entwicklung neuer zukunftsorientierter Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren schaffen, neue marktfähige Produkte und Dienstleistungen oder neue zukunftsorientierte Verfahren oder Prozesse schaffen.
Innovationsvorhaben von KMU (EIK) - Transfer-Bonus und HighTech-Bonus: Mit der Förderung sollen die Innovationsaktivitäten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch Technologietransfer gestärkt werden. Es werden Vorhaben mit innovationsunterstützenden Dienstleistungen und Innovationsberatungsdiensten gefördert, die zum Zwecke der Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer oder der Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen für das antragstellende KMU von Dritten über einen Auftrag erbracht werden.
FÜR START-UPS: Innovationsvorhaben von KMU (EIK) - Seed-Bonus und SeedInvest-Bonus: Mit der Förderung sollen Gründungs- und Transferaktivitäten in Start-ups intensiviert werden. Der Seed-Bonus und der SeedInvest-Bonus fördern Start-ups in Schleswig-Holstein beim Aufbau und bei der Skalierung innovativer und wachstumsorientierter Geschäftsmodelle.
FIT Verbundvorhaben: Gefördert werden Verbundvorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung mit dem Ziel, neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln oder wesentliche Verbesserungen bei bestehenden Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen herbeizuführen.
Digitalisierungsmaßnahmen kleiner Unternehmen: Mit diesem Förderprogramm sollen Digitalisierungsaktivitäten in kleinen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft angeregt werden und somit deren Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden. Gefördert werden niedrigschwellige Digitalisierungsmaßnahmen in kleinenUnternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Die Förderung erfolgt in den aufeinander aufbauenden Modulen Beratung und Umsetzung.
Förderprogramm „Außenwirtschaftsförderung - Gemeinschaftsbüro“: Ziel des Förderprogramms “Außenwirtschaftsförderung (AWR) – Gemeinschaftsbüros” ist es, Unternehmen bei der Erkundung von neuen Märkten im außereuropäischen Ausland zu unterstützen. So werden Chancen geschaffen, dass sie sich verstärkt am Exportgeschäft beteiligen und damit zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen in Schleswig-Holstein beitragen.
Übergangs zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft: Ziel dieser Richtlinie ist die Förderung des Übergangs zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft, um damit die Rohstoffproduktivität weiter zu erhöhen und einen Beitrag im Hinblick auf das Ziel der Treibhausgasneutralität zu leisten. Mit diesem Förderprogramm sollen Investitionen von vorrangig kleinen und mittleren Unternehmen in die Einführung der Kreislaufwirtschaft und in den Transfer innovativer, ressourceneffizienter und klimaschonender Technologien in die unternehmerische Praxis unterstützt werden.
Förderung Energieeinspar- und Energieeffizienztechnologien und Energieinnovationen E3: Diese Richtlinie wird dazu beigetragen, dass Energieeffizienztechnologien und Energieinnovationen den Prozess zu einer treibhausgasneutralen Wirtschaft beschleunigen können, um so das Ziel der Energiewende und eines treibhausgasneutralen Schleswig-Holsteins bis 2045 zu erreichen. Zudem gilt es, die Innovationskraft der Unternehmen in Verbindung mit Energieeffizienz- und Demonstrationsvorhaben zu stärken und auszubauen. Der Technologietransfer in Form einer Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil auf dem Pfad der Dekarbonisierung der Wirtschaft.
- 'Aufbau einer nachhaltigen Wasserstoffwirtschaft' - Wasserstoffrichtlinie: Grüner Wasserstoff gilt als Energieträger der Zukunft und stellt damit eine wichtige Säule der Energie- und Verkehrswende dar. Um künftig grünen Wasserstoff breiter und kostengünstiger zu nutzen, müssen innovative Lösungen und praxisnahe Anwendungen entwickelt und umgesetzt werden. Daher soll mit diesem Programm die Produktion, Speicherung und Nutzung von grünem Wasserstoff in Schleswig-Holstein gefördert werden.
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
- Kommunale Hafenbaumaßnahmen: Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen Sie die Wettbewerbsfähigkeit von Häfen verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
- Landesprogramm Wirtschaft: Unter dem Slogan "Wir fördern Wirtschaft" werden im Landesprogramm Wirtschaft (LPW) Fördermittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) und des Landes gebündelt.
Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND)
- Förderung der Kutter- und Küstenfischerei sowie der Binnenfischerei:Wenn Sie als Fischereiunternehmen oder als Fischereigenossenschaft in Schleswig-Holstein Maßnahmen zu einer ökologisch nachhaltigen, ressourcenschonenden, innovativen, wettbewerbsfähigen und wissensbasierten Fischerei planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
- Hafeninfrastrukturmaßnahmen, Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete und Maßnahmen der integrierten Meerespolitik: Wenn Sie Projekte zur nachhaltigen Verbesserung von Fischwirtschaftsgebieten, zur Hafeninfrastruktur oder zur integrierten Meerespolitik planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Bundesweite Förderprogramme
Ist Ihr Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland ansässig? Dann könnten die nachfolgenden bundesweiten Förderprogramme der Bundesministerien und Stiftungen für Sie interessant sein. Gerade die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen ist ausdrücklich erwünscht (vgl. Maritimes Forschungsprogramm). Aber auch Einrichtungen der Kommunen, Länder sowie des Bundes, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und gemeinnützige Organisationen kommen als Antragsteller:in in Frage. Weitere Details entnehmen Sie bitte den jeweiligen Links.
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
- Maritimes Forschungsprogramm – Forschung, Entwicklung und Innovation: Das Maritime Forschungsprogramm des BMWK ist das Forschungs- und Entwicklungsprogramm für die maritime Wirtschaft in den Bereichen Schiffstechnik, Schifffahrt, Meerestechnik und der maritimen Produktion.
Es richtet sich an alle innovativen Akteure, die zukunftsweisende Technologien und Dienstleistungen in den maritimen Einsatz bringen wollen. Dazu gehören neben Werften und Reedereien die gesamte deutsche Zulieferindustrie sowie Anbieter von Produkten und Dienstleistungen für das vielfältige maritime Einsatzspektrum. Das Maritime Forschungsprogramm bildet die gesamte Wertschöpfungskette ab – von der Materialentwicklung über digitalisierte Produktion bis in die demonstrierte Einsatzfähigkeit komplexer maritimer Systeme.
Das Maritime Forschungsprogramm beinhaltet fünf Förderschwerpunkte, die Ideen und Innovationen auch über Branchengrenzen hinweg hervorbringen sollen. Durch die Bündelung von Forschung und Entwicklung in einem Forschungsprogramm der Bundesregierung wird der Weg in grüne, moderne und digitale maritime Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren geebnet. Somit kann Deutschland in Zukunftsfeldern der maritimen Wirtschaft seine Technologieführerschaft ausbauen und die eigene Position im internationalen Wettbewerb festigen. Die Förderschwerpunkte: Klimaneutrales Schiff, Maritimer Umweltschutz, Maritime Digitalisierung, Maritime Sicherheit und Maritime Ressourcen.
Die Förderung richtet sich vorwiegend an industriegeführte Verbünde.
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
- Reduzierung von Emissionen in See- und Binnenhäfen (BordstromTech II - Richtlinie): Das BMDV verlängert mit der neu aufgelegten Richtlinie die unterstützenden Maßnahmen zur Marktaktivierung alternativer Technologien für die umweltfreundliche Bordstrom- und mobile Landstromversorgung von See- und Binnenschiffen II“ (BordstromTech II)
- Nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen: Wenn Sie Investitionen zur nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
- Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des Forschungsprogramms der Bundesregierung MARE:N – Küsten-, Meeres- und Polarforschung: Forschungsmission „Schutz und nachhaltige Nutzung mariner Räume“ der Deutschen Allianz Meeresforschung.
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
- Förderung von Investitionen in der Seefischerei (FIS-BMEL): Wenn Sie als deutsches Unternehmen der Seeschifffahrt gebrauchte Fischereifahrzeuge modernisieren oder kaufen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
- Förderung von Maßnahmen zur Anpassung der Fischereitätigkeit und der Entwicklung der Fischereiflotte (MAF-BMEL): Wenn Sie als Betrieb der Seefischerei Ihre Fischereitätigkeit unterbrechen möchten oder zur Fischwirtin/zum Fischwirt ausbilden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Seit dem 5.5.2020 können auch Betriebe der Seefischerei gefördert werden, die durch die Corona-Pandemie Einnahmeausfälle haben.
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
- Ausbildungsplatzförderung in der deutschen Seeschifffahrt: Wenn Sie Ausbildungsplätze an Bord Ihrer Seeschiffe bereitstellen, können Sie vom Bund einen Zuschuss von bis zu 32.000 Euro für einen Ausbildungsplatz bekommen.
Deutsche Bundesstiftung Umwelt
- DBU-Projektförderung: Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) fördert innovative, modellhafte und lösungsorientierte Vorhaben zum Schutz der Umwelt unter besonderer Berücksichtigung der mittelständischen Wirtschaft. Im maritimen Bereich können unterschiedlichste Lösungsansätze flexibel berücksichtigt werden. Unterstützte Projekte sollen nachhaltige Effekte in der Praxis erzielen, Impulse geben und eine Multiplikatorwirkung entfalten.
- DBU-Promotionsstipendien: Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) fördert den wissenschaftlichen Nachwuchs in Deutschland. Hoch motivierte Promovierende aller Fachdisziplinen können sich um ein DBU-Stipendium bewerben. Die DBU zielt auf einen wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn und neue Lösungsansätze für den Umweltschutz und unterstützt die Geförderten auch ideell, beispielsweise beim Aufbau eines persönlichen Netzwerks mit Fachleuten und Alumni.
Jens-Peter und Betsy Schlüter-Stiftung für Schifffahrt und Umweltschutz
Innovationen im schifffahrtsbezogenen Umweltschutz: Die Jens-Peter und Betsy Schlüter-Stiftung für Schifffahrt und Umweltschutz fördert Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Schifffahrt und des Umweltschutzes. Dabei beschränkt sie sich nicht auf Fragen des Schiffsbaus und Schiffsbetriebs, sondern bildet den vollständigen Querschnittscharakter eines schifffahrtbezogenen Umweltschutzes ab.
Projektträger Jülich | Forschungszentrum Jülich GmbH
- Echtzeittechnologien für die maritime Sicherheit: Maritime Sicherheit als Querschnittsthema gewinnt in allen Segmenten zunehmend an Bedeutung. Die intensive Nutzung der Küstengebiete, die zunehmende Transportleistung, der Bedarf in Zusammenhang mit dem Schutz maritimer Infrastrukturen, Terrorismus, Datenschutz, autonomen Systemen und Piraterie erfordern neue Ansätze bei den maritimen Sicherheitskonzepten.
Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland
- Finanzielle Unterstützung der Berufsausbildung: Die Ausbildung, Qualifizierung und Fortbildung von nautischem und technischem Seepersonal am Standort Deutschland soll forciert werden. Ziel des Förderkonzeptes ist es, ein möglichst großes Maß an Schifffahrts-Know-how in Form von hochqualifizierten Seeleuten am maritimen Standort Deutschland langfristig zu sichern.
EU-Förderprogramme
Die EU-Förderlandschaft ist vielfältig. Die Anwendungsbereiche, Antragsstellungen, Zuwendungskriterien und Förderquoten der Programme sind zum Teil sehr unterschiedlich. Die unten aufgeführten Links, sollen Ihnen helfen, sich einen ersten Überblick zu verschaffen. Sollten Sie Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die Geschäftsstellen des MCN gerne mit Rat und Tat zur Seite.
- Horizon Europe: Programm zur Finanzierung von Forschung und Innovation bis 2027. Finanzierungsmöglichkeiten, Programmstruktur, Missionen, europäische Partnerschaften, Neuigkeiten und Veranstaltungen.
- Kooperation International: Zentrales Instrument zur Anbahnung von internationalen Kooperationen in den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation sind Förderprogramme des Bundes und der Europäischen Union sowie weiterer Förderorganisationen aus Deutschland und aller Welt. Kooperation international informiert Sie zur Förderung internationaler Aktivitäten deutscher Akteure sowie zur weltweiten Förderlandschaft und -politik.
- Maritimer Förderkompass Europa: Der Maritime Förderkompass Europa des Deutschen Maritimen Zentrums informiert über aktuelle EU-Fördermöglichkeiten für die maritime Branche.
Ship Financing Portal: Das Portal bietet eine Übersicht über Finanzierungsprodukte zur Unterstützung von Investitionen im Schifffahrtssektor und in der maritimen Industrie im Allgemeinen.