
Verpassen Sie nicht Ihre Chance auf rückwirkende Forschungszulagen – Fristen beachten!
Mit der Verabschiedung des „Investitionsboosters“ hat die Bundesregierung die steuerliche Forschungsförderung deutlich verbessert. Für laufende und künftige Projekte eröffnen sich ab 2026 erweiterte Möglichkeiten – beispielsweise mit der Gemeinkostenpauschale.
Doch auch abgeschlossene Vorhaben können jetzt noch profitieren. Allerdings gilt: Rückwirkende Ansprüche können nur innerhalb der gesetzlichen Fristen geltend gemacht werden.
Im nächsten EurA Förder-Friday am 29. August 2025 um 11:00 Uhr zeigen wir Ihnen,
welche Projekte, auch rückwirkend, förderfähig sind,
wie Sie Fristversäumnisse vermeiden,
und wie Sie mit einer klaren Förderstrategie Ihre steuerlichen Vorteile maximieren.
Jetzt kostenfrei anmelden: Foerder-Friday-2025
Als langjähriger Spezialist für die Beantragung und Abwicklung von Forschungszulagen begleitet die EurA AG Unternehmen ganzheitlich – von der Analyse der Projekte über die Förderstrategie bis zur erfolgreichen Antragstellung und dem Mittelabruf.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Sten Küster, Business Development, steht Ihnen bei Ihren Anliegen gerne zur Verfügung.
Telefon: +49 173 1784421
E-Mail: sten.kuester@eura-ag.de
EurA AG
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