Der Anspruch von immer mehr Konsument*innen an eine verantwortungsvolle Produktion ihrer Konsumgüter steigt genauso wie die Anzahl der Richtlinien, die die Auswirkungen unternehmerischen Handelns auf Mensch und Umwelt adressieren. Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und die laufenden Verhandlungen entsprechender Regelungen auf EU und UN-Ebene zeigen: freiwillige Ansätze der Verantwortung von Unternehmen werden in Pflichten übersetzt. Spätestens vor diesem Hintergrund gilt es, die eigenen Unternehmensprozesse risikomindernd im Hinblick auf Menschenrechtsverletzungen zu gestalten.
Wie dasfunktionieren kann, zeigt der Bremer Runde Tisch zu nachhaltigen Lieferketten, der sich an Bremer Unternehmen richtet. Während der Treffen stehen Wissenserwerb, Erfahrungsaustausch und Diskussion zu Themen der Nachhaltigkeit in Lieferketten im Allgemeinen und Unternehmensverantwortung im Speziellen im Vordergrund. Gemeinsam wollen wir Herausforderungen des Menschenrechtsschutzes entlang von Wertschöpfungsketten benennen und Handlungsmöglichkeiten für die Verbesserung der menschenrechtlichen Lage von Arbeiter*innen kennenlernen. Jede Sitzung wird von Expert*innen begleitet, die durch ihre Impulse die Diskussionen bereichern. Die Inhalte der Sitzungen richten sich nach den Interessen der Teilnehmenden. Gemeinsam wird den Sitzungen die Reflexion der Auswirkungen der eigenen unternehmerischen Tätigkeiten auf Mensch und Umwelt und deren Verbesserungsmöglichkeiten sein.
Transparenz in der Lieferkette und die „substantiierte Kenntnis“ des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
Mittwoch, den 19.06.2024, 14-17 Uhr
Ort wird noch bekannt gegeben
Input: Michaela Streibelt (Beraterin beim Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte)
Die Reichweite der Sorgfaltspflichten des Lieferketten gesetzes definiert sich über die substantiierte Kenntnis. Liegen „tatsächliche Anhaltspunkte vor, die eine Verletzung einer menschenrechtsbezogenen oder einer umweltbezogenen Pflicht bei mittelbaren Zulieferern möglich erscheinen lassen“, weitet sich die Pflicht zur Risikoanalyse und zur Umsetzung von Präventions maßnahmen auf mittelbare Zulieferer aus. Doch wie sieht das Konzept in der Praxis aus? Welche Voraus setzungen müssen in Unternehmen erfüllt sein, damit von ihrer „substantiierter Kenntnis“ ausgegangen wird? Welcher Grad an Transparenz ist überhaupt erforderlich, um Risiken und Verletzungen im Rahmen der anlassbezogenen Risikoanalyse zu ermitteln? Und welche Informationen werden wiederum für Maßnahmen benötigt? Diese Fragen diskutieren wir mit Michaela Streibelt vom Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte und lernen verschiedene Handlungsmöglichkeiten kennen: Etwa, wenn zu mittelbaren Zulieferern kein Kontakt besteht, Betriebsgeheimnisse der Mitteilung von Informationen entgegenstehen oder die benötigten Informationen auch bei Zulieferern nicht vorhanden sind. Da ein Prozess zur Transparenzsteigerung mitunter kompliziert und langfristig ist, widmen wir uns in der dritten Sitzung des Bremer Runden Tisches zu nachhaltigen Lieferketten der Frage, welche Daten der tieferen Lieferkette überhaupt benötigt werden und wie ein Prozess zur Datenerfassung gestaltet werden kann. Dabei betrachten wir auch, wie Unternehmen, die (noch) nicht unter das Lieferkettengesetz fallen, von Transparenzsteigerungen entlang der eigenen Lieferkette profitieren: Als ein Kriterium für Konsumentscheidungen für immer mehr Konsument*innen und als ein wichtiger Indikator für Investor*innen.
Melden Sie sich gerne unter lieferkette@ben-bremen.de an!
BeN Bremer entwicklungspolitisches Netzwerk e. V.