Maritimer Kalender

Bremer Runder Tisch zu nachhaltigen Lieferketten: Existenzsichernde Löhne

22.02.2024 13:00 Uhr – 22.02.2024 15:30 Uhr
tba
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Der Anspruch von immer mehr Konsument*innen an eine verantwortungsvolle Produktion ihrer Konsumgüter steigt genauso wie die Anzahl der Richtlinien, die die Auswirkungen unternehmerischen Handelns auf Mensch und Umwelt adressieren. Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und die laufenden Verhandlungen entsprechender Regelungen auf EU und UN-Ebene zeigen: freiwillige Ansätze der Verantwortung von Unternehmen werden in Pflichten übersetzt. Spätestens vor diesem Hintergrund gilt es, die eigenen Unternehmensprozesse risikomindernd im Hinblick auf Menschenrechtsverletzungen zu gestalten.

Wie dasfunktionieren kann, zeigt der Bremer Runde Tisch zu nachhaltigen Lieferketten, der sich an Bremer Unternehmen richtet. Während der Treffen stehen Wissenserwerb, Erfahrungsaustausch und Diskussion zu Themen der Nachhaltigkeit in Lieferketten im Allgemeinen und Unternehmensverantwortung im Speziellen im Vordergrund. Gemeinsam wollen wir Herausforderungen des Menschenrechtsschutzes entlang von Wertschöpfungsketten benennen und Handlungsmöglichkeiten für die Verbesserung der menschenrechtlichen Lage von Arbeiter*innen kennenlernen. Jede Sitzung wird von Expert*innen begleitet, die durch ihre Impulse die Diskussionen bereichern. Die Inhalte der Sitzungen richten sich nach den Interessen der Teilnehmenden. Gemeinsam wird den Sitzungen die Reflexion der Auswirkungen der eigenen unternehmerischen Tätigkeiten auf Mensch und Umwelt und deren Verbesserungsmöglichkeiten sein.

"Existenzsichernde Löhne als Präventionsmaßnahme im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz"

Donnerstag, den 22.2.2024, 13:00 – 15:30 Uhr
Ort wird noch bekannt gegeben
Input: Dr. Bettina Musiolek (Kampagne für Saubere Kleidung) & Nina Kuppetz (Initiative für Nachhaltige Agrarlieferketten (INA)​, GIZ)

Das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, definiert Artikel 23 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Auch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz beinhaltet das Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns. Die Zahlung angemessener Löhne stellt darüber hinaus eine wichtige Präventionsmaßnahme gegen weitere Menschenrechtsverstöße dar: so erhöhen zu niedrige Löhne die Anfälligkeit für Zwangsarbeit und Kinderarbeit, die das Lieferkettengesetz ebenfalls verbietet. Potenzielle Risikofaktoren für die Verletzung des Rechts auf angemessene Löhne können sich dabei aus den eigenen Einkaufspraktiken ergeben: etwa, wenn zu niedrige Abnahmepreise und knappe Lieferzeiten dazu führen, dass Zulieferer nicht in der Lage sind ihre Produktionskosten zu decken. Doch wie kann sichergestellt werden, dass sich höhere Abnahmepreise tatsächlich auch in höheren Löhnen von Arbeiter*innen widerspiegeln? Und wie hoch ist überhaupt ein „angemessener Lohn“? Das Lieferkettengesetz bleibt in der Beantwortung dieser Frage vage. Es verweist lediglich darauf, dass ein angemessener Lohn „mindestens dem Mindestlohn des jeweiligen Landes entsprechen muss“– er kann und muss mitunter also auch darüber liegen, um ein menschwürdiges Leben zu ermöglichen. In dieser Gemengelage gibt das Konzept der Existenzsichernden Löhne eine Orientierung, das auch im Entwurf des europäischen Lieferkettengesetzes enthalten ist. Während der zweiten Sitzung des Bremer Runden Tisches zu nachhaltigen Lieferketten werden wir das Konzept der Existenzsichernden Löhne detailliert kennenlernen. Dabei stehen etablierte Methoden und Werkzeuge zur Bestimmung und Implementierung Existenzsichernder Löhne im Vordergrund.

Melden Sie sich gerne unter lieferkette@ben-bremen.de an!

Quellen
Textquelle:

BeN Bremer entwicklungspolitisches Netzwerk e. V.

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