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29. Oktober 2020

Baustein Hamburger Stabilisierungs-Fonds: Bis zu eine Milliarde Euro für Beteiligungen an Unternehmen

Stabilisierungs-Fonds

Bildrechte: Pixabay

Zielgruppe des Hamburger Stabilisierungs-Fonds sind Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern. Sie können die Hilfe in Kürze beantragen, nachdem die Europäische Kommission ihre Zustimmung zur Rahmenregelung des Bundes gegeben hat. Eine unverbindliche Voranfrage ist für interessierte Unternehmen aber bereits jetzt möglich. Für ausführliche Informationen über den Fonds und das Antragsverfahren soll es ab Ende der Woche eine eigene Website www.hamburger-stabilisierungs-fonds.de geben. Der Hamburger Stabilisierungs-Fonds soll durch Kapitalmaßnahmen in Form von stillen Beteiligungen und bei Bedarf mit zusätzlichen Sicherheitsleistungen (Bürgschaften) Unternehmen stabilisieren, deren Bestand durch die Krise gefährdet ist. Dafür kann der Fonds Kredite aufnehmen. Für die Unterstützung der Unternehmen stehen dem Fonds bis zu eine Milliarde Euro zur Verfügung. Der Fonds ergänzt die bisherigen Stabilisierungsmaßnahmen der Freien und Hansestadt Hamburg und des Bundes (https://www.ifbhh.de/magazin/news/coronavirus-hilfen-fuer-unternehmen).

Die Kapitalbeteiligung des Staates an Unternehmen ist allerdings nur als „ultima ratio“ vorgesehen – also als letztes Mittel, wenn eine Refinanzierung am Markt nicht möglich ist. Der Hamburger Stabilisierungs-Fonds wendet sich grundsätzlich an Unternehmen, deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft, die technologische Souveränität, die Versorgungssicherheit, kritische Infrastrukturen oder den Arbeitsmarkt in der Freien und Hansestadt Hamburg hätte, die sich Corona-bedingt aktuell in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden und deren anderweitige Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind. Das Mindestvolumen pro Fall soll nach aktueller Planung bei 800.000 Euro liegen.

Für die Beantragung müssen grundsätzlich zwei der drei folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: Unternehmen mit

  1. einer Bilanzsumme in Höhe von mehr als 10 Millionen Euro und höchstens 43 Millionen Euro,
  2. Umsatzerlösen in Höhe von mehr als 10 Millionen Euro und höchstens 50 Millionen Euro,
  3. mehr als 50 Beschäftigten und höchstens 249 Beschäftigten im Jahresdurchschnitt.

Das zweigeteilte Beantragungsverfahren sieht vor, dass das interessierte Unternehmen vorab eine aufwandsarme, unverbindliche Anfrage stellt und entsprechend beraten werden kann. Erst danach kann der vollständige Antrag gestellt werden. Erste Ansprechpartnerin für die Umsetzung ist die IFB Innovationsstarter GmbH, eine Tochtergesellschaft der Hamburgischen Innovations- und Förderbank (IFB).

Textquelle: Behörde für Wirtschaft und Innovation

 

Interssierte Unternehmen des Maritimen Clusters Norddeutschland finden hier eine Präsentation zur Vorstellung des Hamburger-Stabilisierungs-Fonds und können sich gerne an die Geschäftsstelle Hamburg wenden.