Mit der Novellierung der EU-Industrieemissionsrichtlinie IED 2.0 (Richtlinie (EU) 2024/1785) hat die Europäische Union die Anforderungen an industrielle Anlagen deutlich verschärft. Ziel ist es, Emissionen wirksamer zu reduzieren, Ressourceneffizienz zu steigern und die industrielle Transformation hin zur Klimaneutralität verbindlich zu steuern. Die IED betrifft etwa 55.000 Anlagen in Europa, 13.000 davon in Deutschland. Sie entfaltet damit ihre Wirkung unter anderem für die Energiewirtschaft, die chemische Industrie, Abfallbehandlungsanlagen und die Intensivtierhaltung. Die Richtlinie ist seit Sommer 2024 in Kraft und muss bis spätestens Juli 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Dies geschieht in Deutschland durch ein Mantelgesetz und eine Mantelverordnung, die wiederum relevante Gesetze und Verordnungen anpassen. Betroffen sind bspw. das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und die 4. BImSchV - Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen.
Die neue IED reagiert auf veränderte ökologische und ökonomische Rahmenbedingungen. Klimarisiken, steigende regulatorische Dichte und erhöhte Transparenzanforderungen verändern die Rolle von Umweltmanagement grundlegend. Umwelt-, Energie- und Emissionsfragen sind nicht länger rein operative Themen, sondern entwickeln sich zu zentralen Steuerungs- und Haftungsfragen für das Management.
Für Betreiber von IED-Anlagen bedeutet dies einen Paradigmenwechsel: Weg von punktueller Compliance, hin zu systematischem Umweltmanagement, integrierten Transformationsplänen und einer deutlich stärkeren externen Überprüfbarkeit. Audits, Kennzahlen und Managementsysteme werden zu verbindlichen Instrumenten der Unternehmenssteuerung mit unmittelbaren Auswirkungen auf Genehmigungsfähigkeit, Investitionsentscheidungen und wirtschaftliche Risiken.
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