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21. April 2020

Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des Forschungsprogramms der Bundesregierung MARE:N

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Die Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des Forschungsprogramms der Bundesregierung MARE:N – Küsten-, Meeres- und Polarforschung: Forschungsmission „Schutz und nachhaltige Nutzung mariner Räume“ der Deutschen Allianz Meeresforschung wurde bekannt gemacht.

Mit dieser Bekanntmachung beabsichtigt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), auf Grundlage des Forschungsprogramms der Bundesregierung „MARE:N – Küsten-, Meeres- und Polarforschung für Nachhaltigkeit“ gemeinsam mit den fünf norddeutschen Bundesländern Projekte im Kernbereich „Forschungsmissionen“ der Deutschen Allianz Meeresforschung (DAM) zur Thematik „Schutz und nachhaltige Nutzung mariner Räume“ zu fördern.

Die Forschungsmissionen können strategisch auf einen maximalen Zeitraum von acht Jahren angelegt sein. Die erste Förderphase ist auf einen Projektzeitraum von drei Jahren zu konzipieren. In Abhängigkeit von den erzielten Ergebnissen und des zu erwartenden Nutzens im Sinne des oben genannten Zuwendungszwecks kann sich nach einer erfolgreichen Evaluierung eine weitere Förderphase von bis zu drei Jahren und eine Synthese von weiteren zwei Jahren anschließen. Die Festlegung von Meilensteinen und Abbruchkriterien erlaubt eine Zwischenevaluierung am Ende der ersten Förderphase.

Zur vollständigen Bekanntmachung

 

(Quelle: Bundesanzeiger vom 20.04.2020)