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01. September 2020

Regeln zur Entsendung von Arbeitnehmern in der EU

Arbeitnehmer, Richtlinie, EU

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Seit dem 30. Juli 2020 gelten in der EU neue Vorschriften für die grenzüberschreitende Entsendung von Arbeitnehmern. Bis zu diesem Datum mussten die Mitgliedstaaten die EU-Richtlinie 2018/957 in nationales Recht umsetzen. Die neuen Vorschriften sollen dafür sorgen, dass die entsendeten Arbeitskräfte stärker als bislang von den im Bestimmungsstaat geltenden Arbeitsbedingungen profitieren.

Nähere Informationen und alle Vorschriften stellt die Europäische Kommission im Kurzleitfaden zur Entsendung von Arbeitnehmern und Leitfaden zur Entsendung von Arbeitnehmern bereit.