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14. April 2021

LNG für Seeschiffe - Dritter Förderaufruf gestartet

LNG Seeschiffe

Bildrechte: A. Kliem/Pixabay

Das BMVI fördert die Nutzung von LNG als Schiffskraftstoff im Rahmen der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie der Bundesregierung (MKS).

Das Förderprogramm zielt darauf ab, die Nutzung von LNG in der deutschen Schifffahrt voranzutreiben. Mit LNG (Liquefied Natural Gas) können Seeschiffe umwelt- und klimafreundlicher als mit herkömmlichen ölbasierten Kraftstoffen betrieben werden. Damit wird ein Beitrag zur Senkung von Luftschadstoffemissionen von Seeschiffen geleistet, wodurch auch die Luftqualität im Bereich der deutschen Häfen und europäischen Gewässer verbessert werden kann.

Über dieses Förderprogramm wird die Investition in die Aus- und Umrüstung von Seeschiffen zu einem reinen LNG-Betrieb oder für einen sog. Dual-Fuel Betrieb gefördert. Auch werden explizit innovative Technologien zur weiteren Reduzierung von Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen in Ergänzung zum LNG-Antrieb gefördert.

Es werden je nach Vorhaben die LNG-bedingten bordseitigen Investitionsmehrausgaben in Höhe von maximal 40 bis 60 Prozent der beihilfefähigen Kosten, in Abhängigkeit zur Unternehmensgröße, anteilig bis zu einer Förderhöchstgrenze von maximal bis zu 8 Mio. € pro Aus- bzw. Umrüstungsprojekt bezuschusst.

Die Geltungsdauer der Förderrichtlinie wurde um ein Jahr bis Ende 2021 verlängert. Nach zwei vorangegangenen Förderaufrufen kann nun über einen dritten Aufruf zur Antragseinreichung die Investitionstätigkeit in den umweltfreundlichen Schiffsantrieb weiter angekurbelt werden.
Der die Förderrichtlinie vom 02. Dezember 2020 ergänzende dritte Aufruf zur Antragseinreichung wurde am 09.04.2021 veröffentlicht.

Anträge können in der Zeit vom 09.04.2021 bis 12.06.2021 über das Antragsportal easy–online gestellt werden. Die Antragsunterlagen und weitere Erläuterungen werden bereitgestellt unter folgender Internetadresse: www.bav.bund.de.

 

Textquelle: BMVI