Aktuelles

22. November 2021

Förderung für den Neubau von Betankungsschiffen für LNG und erneuerbare Kraftstoffe

LNG Schiff

© Bill Chizek / iStock

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat Ende Oktober 2021 ein Förderprogramm für den Neubau von Betankungsschiffen für LNG und erneuerbare Kraftstoffe gestartet. Damit möchte das BMWi zum einen eine weitere wichtige Unterstützung zur Bewältigung der Folgen der COVID 19-Pandemie in der maritimen Industrie leisten. Zum anderen möchte es mit der Förderung für mehr Klimaschutz in der Schifffahrt sorgen. Mit der Förderung setzt das Bundeswirtschaftsministerium klare Anreize zur Nutzung alternativer Kraftstoffe, damit die Luftschadstoffemissionen in der Schifffahrt sinken.

Die Schifffahrtsbranche befindet sich aufgrund der Umwelt- und Klimaschutz- anforderungen in einer Umbruchphase. Langfristig sollen in der Schifffahrt alternative Kraftstoffe zum Einsatz kommen, um die Emissionen in der Schifffahrt zu senken. Daher fördert das Bundeswirtschaftsministerium mit der neuen Förderrichtlinie den Bau von Betankungsschiffen für LNG und erneuerbare Kraftstoffe.

Über die Förderung soll die Zahl der Betankungsschiffe erhöht werden und damit die zur Verfügung stehende Infrastruktur für die Betankung mit alternativen Kraftstoffen verbessert werden, damit so auch die Nutzung alternativer Kraftstoffe erhöht werden kann. Die Betankungsschiffe sollen flexibel in Seehäfen bzw. an Umschlag- und Liegeplätzen in Deutschland und in der Europäischen Union zum Einsatz kommen. Die Förderung trägt damit auch zur Umsetzung europarechtlicher Vorgaben bei, die die EU-Mitgliedstaaten zum Ausbau der Betankungsinfrastruktur für alternative Kraftstoffe verpflichten.

Unternehmen können über eine Projektlaufzeit von maximal drei Jahren durch eine Anteilsfinanzierung mit einer Zuwendungsquote von bis zu 40 Prozent gefördert werden. Voraussetzung ist, dass die Neubauvorhaben bei einer Werft mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland beauftragt und in der EU gefertigt werden.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) setzt als vom BMWi beauftragte Bewilligungsbehörde die Förderrichtlinie um.
Sämtliche Informationen rund um die Antragsstellung finden Interessierte über den BAFA Internetauftritt.

Die Anträge können jetzt gestellt werden. Erster Stichtag für die Antragstellung ist der 31. Januar 2022.
Insgesamt stehen im Bundeshaushalt aktuell 86 Millionen Euro in den Jahren 2022 bis 2024 zur Verfügung.

 

Textquelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie