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11. November 2020

Bundesregierung setzt deutsche Häfen unter Landstrom

Landstrom

Bildrechte: Pexels - David Dibert

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat am Dienstag, 3. November, die Verwaltungsvereinbarung zur Errichtung von Landstromanlagen in Kraft gesetzt, nachdem dieser zuvor alle Bundesländer zugestimmt hatten. Damit stellt der Bund den Ländern bis 2023 insgesamt 176 Millionen Euro Finanzhilfen für die Errichtung von Landstromanlagen in See- und Binnenhäfen zur Verfügung.

„Wir machen einen großen Schritt in Richtung einer flächendeckenden umwelt- und klimafreundlichen Landstromversorgung in deutschen Häfen, wie wir sie im Koalitionsvertrag versprochen haben“, so Altmaier. „Auch wenn die Schifffahrt gemessen an ihrer Transportleistung bereits einer der umweltfreundlichsten Verkehrsträger ist, müssen wir die maritime Energiewende weiter voranbringen.“

Durch Landstrom können sich Schiffe während ihrer Liegezeit im Hafen mit Strom aus erneuerbaren Energien versorgen und ihre bordeigenen Dieselgeneratoren zur Stromerzeugung abschalten. Bei großen Container- und Kreuzfahrtschiffen werden Leistungen in der Größenordnung zwischen 4 und 16 MW abgerufen, was etwa dem Strombedarf kleinerer Städte entspricht. Dadurch können neben Luftschadstoffen wie Stickstoff- und Schwefeloxiden auch klimaschädliche CO2-Emissionen sowie Lärm und Vibrationen besonders in Hafeninnenstädten vermieden werden. Durch die Finanzhilfen des Bundes werden die Länder finanziell in der Lage sein, die mitunter sehr teuren Landstrominfrastrukturen in ihren Häfen auszubauen.

Altmaier: „Die Länder können die Finanzhilfen ab sofort abrufen und so ihre Häfen mit unserer Unterstützung unter Landstrom setzen. Damit wird die ‚blaue Wirtschaft‘ ein Stück weit grüner.“

Die Bundesregierung wird sich an den Maßnahmen der Länder in den Jahren 2020 und 2021 mit 75 Prozent beteiligen, um eine schnelle Umsetzung zu gewährleisten und COVID-19 bedingte Verzögerungen zu vermeiden. Ab 2022 wird der Bund die Länder noch mit 50 Prozent unterstützen.

In einem Memorandum of Understanding, das Bundeswirtschaftsminister Altmaier im Oktober 2019 mit den Ländern geschlossen hatte, wurden den Ländern noch weitere Maßnahmen zugesagt, um die Nutzung der Anlagen zu verbessern. Dazu gehört die bereits in Kraft getretene Möglichkeit, Seeschiffen bei den Netzentgelten auch Tagesleistungspreise anzubieten, sowie eine Reduzierung der EEG-Umlage für Seeschiffe auf 20 Prozent, die mit der aktuellen EEG-Novelle umgesetzt wird. In Kürze soll noch eine EU-Initiative gestartet werden, um die Nutzung von Landstrom in europäischen Häfen generell zu verbessern.

 

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie